Tour de Droit: Recht auf Fairplay (2)
Juli 2nd, 2011Kiew - Am Vorabend des Auftaktspiels der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft zur Europameisterschaft 2012 wurde der Mannschaftsbus des DFB von der ukrainischen Polizei beschlagnahmt. “Kurz nach 22h rückte die Polizei ein, fragte unseren Busfahrer nach den Schlüsseln. Nachdem der verdutzte Busfahrer der Polizei die Schlüssel übergab, stiegen Polizisten ein und fuhren mit dem Bus auf und davon”, bestätigte DFB-Mediendirektor Strenger. Inoffiziell hieß es, dass die Durchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Wettmafia stünde, von offizieller Seite der ukrainischen Polizei war eine Stellungnahme jedoch nicht zu bekommen. “Das ist ein einmaliger Vorgang in meiner gesamten Laufbahn als Jurist und Sportfunktionär”, war DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger außer sich. “Das wird definitiv ein Nachspiel haben. Wir lassen uns das nicht gefallen und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen.” Unterdessen hat sich auch das Bundeskanzleramt eingeschaltet und den ukranischen Botschafter in Berlin einbestellt.
Das ist natürlich keine echte Pressemeldung, sondern nur ein Gedanke, der mir persönlich kam, als ich von der Beschlagnahme des Quick Step-Busses am Vorabend zum Tour de France-Start las. Mit der Verarbeitung des Themas hier im Blog wollte ich aber noch warten, bis das Ergebnis der Durchsuchung fest stand. Offensichtlich ist es nunmehr so, dass Bus und dessen Inhalt unaufällig waren. Der Skandal, der bei einem Dopingfund zu Beginn der Tour vorgelegen hätte, fiel somit (vorerst) aus.
Was ist eigentlich eine Beschlagnahme? An dieser Stelle muss ich zugegeben, von französischen Strafrecht soviel Ahnung zu haben, wie von Unterschieden im Dialekt zwischen Nord- und Süd-Japans. Deswegen beschränke ich mich auf die Beschlagnahme nach deutschem Recht. Unter Beschlagnahme versteht man dort die Sicherstellung von Beweismitteln, die der Besitzer nicht freiwillig herausgibt. Ob der Mannschaftsbus jetzt freiwillig herausgegeben wurde oder nicht, folglich ob der Bus sichergestellt oder tatsächlich beschlagnahmt wurde, spielt letztlich keine Rolle und soll hier nicht weiter interessieren.
Die Beschlagnahme wird in Deutschland von einem Richter oder - aber nur bei Gefahr in Verzug - von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Der Strafrichter bzw. der Staatsanwalt hat zu prüfen, ob der erhebliche Grundrechtseingriff der Beschlagnahme durch das zu erwartende Ergebnis der Ermittlungen gerechtfertigt wird. Damit dieser Eingriff sich rechtfertigt, ist es notwendig, dass es sich um einen gezielt gesuchtes Beweismittel handelt. Eine reine Ausforschung wäre rechtswidrig. In Deutschland würde die unterstellte Gleichung “Radprofi = potentieller Brecher des Arzneimittelgesetzes” daher nicht ausreichen, um die Sicherstellung eines Mannschaftsbusses zu rechtfertigen. Da müssten die Ermittler schon mehr vorweisen können.
Nunmehr könnte man glauben, dass auch die französische Justiz schon wisse, was sie tue. Ohne jeden Grund werde der Bus vom Team Quick Step schon nicht beschlagnahmt werden. Aber: Natürlich gehört zur ganzen Wahrheit auch, dass der Radsport derzeit keine Lobby mehr hat. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde die Meldung über die Beschlagnahme des Fahrzeuges deutlich mehr verbreitet, als die Meldung über die Ergebnislosigkeit dieser Maßnahme.
Egal, ob eine Empörung gerechtfertigt wäre, oder ob die Ermittlungsbehörden tatsächlich Grund zur Maßnahme hatten: In den meisten anderen Kern-Sportarten Europas wäre die Empörung groß, der Begriff der “Unschuldsvermutung” und des “Fairplays” würde durch die Presse und das Volk gehen. Im Radsport ist dies leider nicht der Fall. Trotz aller Vorkommisse der Vergangenheit und dem tatsächlichen Doping-Problem im Radsport haben auch Berufsradsportler und ihre Mannschaften ein Recht auf Fairplay.