Archive for the ‘Sportrecht’ Category

Ein Anwalt ist nicht ein Idiot - Hessens Richter gespalten

Dienstag, Dezember 20th, 2011

Bereits vor einigen Tagen sorgte der ehemalige Dreispringer Charles Friedek wieder einmal für Gesprächsstoff. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den DOSB dem Grunde nach zum Schadensersatz, weil dieser rechtswidrig Friedek nicht für die olympischen Spiele in Peking nominiert habe. Ich finde das Urteil im Ergebnis zwar für falsch, glaube auch an eine andere Entscheidung in der Berufung.

Abseits von allen sportrechtlichen Fragen finde ich aber, dass das Urteil zumindest für das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ganz interessant ist.

Ausgang des Streits war die Nominierung für Olympia 2008. Friedik war der Auffassung, er habe die Nominierungskriterien erfüllt, der DOSB sah dies anders. Die Olympianorm im Dreisprung lautete 1 x 17,10 m oder 2 x 17,00 m. Zur Erfüllung der Norm hieß es in der Nominierungsrichtlinie: “Die Olympianorm ist dann erfüllt, wenn in den Disziplinen, in denen die erste und zweite Norm benannt ist, beide Normen mindestens je einmal in einer der unter 3.1.1 benannten Veranstaltungen erreicht wurden. … Im Hoch-, Weit- und Dreisprung gilt die Olympianorm auch dann als erfüllt, wenn nicht die höhere Normanforderung …, sondern die alternativ benannte Normanforderung erfüllt wurde.”

Friedek sprang in einem Wettbewerb zweimal über 17 Meter (jedoch unter 17,10 m) und war fortan der festen Überzeugung, er habe die Nominierungskriterien erfüllt. Dies sah der DOSB anders und nahm keine Nominierung vor.

Daraufhin versuchte Friedek im Juli 2008 vor dem Landgericht Frankfurt/Main den DOSB durch eine einstweilige Verfügung zur Nominierung zu zwingen. Im Ergebnis geschah dies vergeblich; das Landgericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Hiergegen legte Friedek Rechtsmittel ein. Doch auch das Oberlandesgericht Frankfurt verweigerte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wörtlich führte das OLG (AZ 4 W 58/08) damals aus:

Friedek “hat auch nicht die für eine Olympianominierung genügende zweite Norm erfüllt, wonach zwei Sprünge von mindestens 17 Meter ausreichen. Die zweimalige Normerfüllung erfordert, … dass die Leistungen auf zwei verschiedenen Veranstaltungen an verschiedenen Tagen erbracht worden sind.”

Friedek gab sich damit nicht zufrieden. Fortan verklagte er den DOSB auf Schadensersatz, weil er seiner Auffassung zufolge rechtswidrig nicht für Perking nominiert wurde. Zuständig war wieder das Landgericht Frankfurt, welches drei Jahre nach Zurückweisung der einstweiligen Verfügung folgendes zum Besten gab:

“Aus dem … Wortlaut der Nominierungsrichtlinien lässt sich … nicht … entnehmen, dass die 2. Norm, d. h. das zweimalige Erreichen einer Weite von 17 Metern, in zwei verschiedenen Veranstaltungen erfüllt sein musste. (AZ 2-13 O 302/10)”

Ein eindrucksvolles Beispiel, wie sehr die Auslegung von ein und demselben Text auseinandergeht und vor allen Dingen wie sich die Rechtsauffassung ein und desselben Gerichts innerhalb von wenigen Monaten vollständig ändern kann.

Als Rechtsanwalt wird man oft nach Erfolgschancen gefragt. Entgegnet man dann, dass dies auch auf den Richter ankommt, können Mandanten das meist nicht nachvollziehen. Künftig werde ich aber bei der Einschätzung von Erfolgsaussichten stets auf Friedek verweisen. Nicht immer ist der unterlegene Anwalt ein Idiot. Manchmal sind die Rechtsauffassungen der Gericht halt einfach an der Sache vorbei.

Abgemacht bleibt abgemacht: Accord Paritaire der UCI nicht bindend

Samstag, Dezember 17th, 2011

Ein sehr interessantes und bahnbrechendes Urteil habe ich kürzlich vor dem Landgericht Berlin erstritten, welches die Kompetenzen des Weltradsportverbandes UCI deutlich zusammenstreicht. Das Urteil wurde nunmehr durch das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz bestätigt.

Der Sachverhalt: Ein Radprofi hatte mit einer Profi-Mannschaft einen Vertrag geschlossen. Hinsichtlich der Vergütung trafen Fahrer und Team eine schriftliche Vereinbarung, nach welcher der Fahrer gut die Hälte dessen erhalten sollte, was laut Accord Paritiare der UCI einem Radprofi zu bezahlen ist. Beim Accord Paritaire handelt es sich um eine Art Tarifvertrag zwischen Fahrergewerkschaft, Mannschaftsvertretung und UCI, welcher die Arbeitsbedingungen für Radprofis verbindlich festlegen soll.

Neben dem vorerwähnten Vertrag wurde ein zweiter Vertrag geschlossen, demzufolge der Fahrer eine Vergütung in Höhe des Mindestlohnes laut Accord Paritaire erhalten solle. Diesen Vertrag schlossen die Partein jedoch allein zur Vorlage bei der UCI, damit diese die geringere Vergütung des Fahrers bei der Lizenzvergabe an die Mannschaft nicht beanstandet.

Die Vergütung des Fahrers wurde in der Folge stets nach dem Vertrag abgerechnet, der die geringe Vergütung vorsah. Erst nach Ablauf des Vertrages und nicht erfolgter Vertragsverlängerung durch die Mannschaft sah sich der Fahrer dazu veranlasst Nachforderungen zu stellen. Mit Hinweis auf eine Klausel im UCI-Reglement, nach welcher Abweichungen zu Lasten des Fahrers vom Reglement unzulässig sind, verlangte er nun die Differenz zwischen dem erhaltenen Lohn und der von der UCI vorgeschriebenen Mindestvergütung.

Das Landgericht Berlin, und in zweiter Instanz das Kammergericht, folgten meiner Argumentation, nach der sich der Fahrer nicht auf den allein zum Schein geschlossenen und der UCI vorgelegten Vertrag berufen kann. Fahrer und Mannschaft haben mit dem “UCI-Vertrag” ein Scheingeschäft geschlossen. Bei Abschluss dieses Vertrages war beiden Parteien klar, dass dieser Vertrag nur zum Zwecke der Lizenzierung der Mannschaft geschlossen wurde. Der Fahrer kann sich später nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Weniger-Bezahlung laut Reglement berufen. Immerhin war ihm der Reglementverstoß bekannt, so dass er nicht besser gestellt werden kann als die Mannschaft. Insofern ist es den Parteien unbenommen eine Vereinbarung zu treffen, die dem Reglement der UCI, und hier speziell dem Accord Paritaire, widerspricht.

Interessanterweise sieht dies die Rechtsprechung des UCI-internen Schiedsgerichts stets anders. Hätte der Fahrer folglich vor dem UCI ProTour Council (UPTC) geklagt, wäre er mit seiner Klage wohl erfolgreich gewesen. Das UPTC steht nämlich auf dem Standpunkt, dass ein Verbandsreglement stets über der individuellen Absprache von Vertragsparteien steht.

Diese Rechtsprechung des UPTC wird künftig aber für die Radprofimannschaften nicht mehr bindend sein. Mit Verweis auf die Rechtsauffassung des Landgerichts und Kammergerichts Berlin hat eine Mannschaft in vergleichbarer Situation nämlich die Möglichkeit, gegen die Vollstreckung eines UPTC-Urteils rechtlich vorzugehen.

Man kann gespannt sein, ob die UCI nunmehr zur Vernunft kommt und den Accord Paritaire endlich abschafft. Hält sie weiterhin an einem Reglement fest, welches dem staatlichen Recht so eklatant widerspricht, sorgt sie allein für Rechtsunsicherheit bei Teams und Fahrern. Wichtig an dem erstrittenen Urteil ist schon jetzt, dass sich Fahrer künftig an das zu halten haben, was in “guten Zeiten” vor Vertragsschluss vereinbart wurde.

FC Sion vs. UEFA 4:1, doch Sion verliert

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

Ein interessantes Urteil hat der CAS heute in Sachen FC Sion gegen die UEFA gefällt. Sage und schreibe 4 Anträge der UEFA wurden zurückgewiesen, lediglich einem Antrag wurde stattgegeben; dennoch hat der FC Sion in einer Gesamtbetrachtung das Verfahren verloren.

Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Der FC Sion hatte in der Qualifikation zur Europe League sechs Spieler eingesetzt, denen es an einer Spielberechtigung gemangelt haben soll. Im Anschluss disqualifizierte die UEFA den FC Sion aus dem laufenden Wettbewerb. Hiergegen wehrte sich der FC Sion mit allen rechtlichen Mitteln; im Ergebnis jetzt ohne Erfolg.

Im Laufe des Verfahren stellte die UEFA verschiedene Anträge. Unter anderem wollte die UEFA mit vier Anträgen festgestellt haben, dass das eigene Regelwerk und der von ihr beschlossene Wettbewerbsausschluss des FC Sion weder gegen Schweizer Recht verstoßen, noch einen Missbrauch der eigenen Monopolstellung darstellen. Mit diesen vier Anträgen scheiterte die UEFA. Der CAS war der Auffassung, dass die Anträge mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig sind.

Einzig bei der Frage nach der Wiedereingliederung des FC Sion aus der Europe League bekam die UEFA Recht. Der CAS bestätigte, dass eine Wiedereingliederung in den laufenden Wettbewerb nicht zu erfolgen hat. Doch genau dies hat kürzlich ein Kantonsgericht in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen veröffentlicht.

Da die Frage der Wiedereingliederung jedoch die wichtigste des Verfahrens war, kann man getrost von einem Sieg der UEFA trotz der vier verlorenen Anträge reden.

Der FC Sion hat bereits angekündigt gegen die Entscheidung vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. Mir stellt sich daher die Frage, weshalb Parteien überhaupt noch vor Sportgerichten streiten müssen, wenn das Ende eines Verfahrens schließlich doch vor staatlichen Gerichten landen. Aus Anwaltssicht mag jede Instanz natürlich Arbeit und damit Honorar bedeuten; ob das aber im Sinne des Sports ist, bleibt fraglich.

Tour du Droit: FIFA Frauen-WM schlägt die Tour de France(4)

Donnerstag, Juli 28th, 2011

Nun ist die Tour de France 2011 auch schon wieder zu Ende und es wird Zeit, mein Blog “Tour du Droit” zu beenden. Ganze drei Beiträge habe ich über rechtliche Aspekte der Tour geschrieben. Dies lag weniger an der Lust zum Schreiben, als vielmehr an der - rechtlich gesehen - unspektakulären Tour.

Die 2011er Tour war eine ohne Skandale, ohne den Bedarf an Entscheidungen am grünen Tisch. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, gab es bei der Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2011 prozentual mehr Dopingfälle als bei der Tour de France. Wer hätte das vor dem Start gedacht, dass der Frauen-Fußball den Radsport schlagen könnte.

Sportlich war sie sicherlich spannend und abwechslungsreich wie lange nicht mehr. Mir persönlich hat die Etappe nach Gap am Besten gefallen.

Abschließen möchte ich mit der Hoffnung, dass das Buch der Tour de France 2011 wirklich zugeschlagen werden kann. Sicherlich werden bald wieder Berichte über angeblich positive Nachtests der Dopingproben auftauchen. Dies wird sich nicht vermeiden lassen. Es wäre aber wünschenswert, wenn auch dies nur Gerüchte bleiben würden. Immerhin hat erstmals seit Langem mit Cadel Evans ein Sportler die Tour gewonnen, der nicht Gegenstand konkreter Dopingverdächtigungen war. All das lässt hoffen.

 Also bis zur Tour de France 2012.

Tour du Droit: Streit um den Sattel (3)

Montag, Juli 4th, 2011

Beim gestrigen Zeitfahren kam es zum Streit zwischen den Mannschaften Saxo Bank und Radioshack auf der einen, sowie den Kommissären der UCI auf der anderen Seite. Laut Auffassung der UCI seien die Sitzflächen der Sättel der Zeitfahrmaschinen beider Mannschaften nicht parallel zum Boden gewesen. Was folgte war ein Streit zwischen den Mannschaftsverantwortlichen mit den Funktionären, wie er besser vor Gericht nicht ausgetragen werden konnte: Man stritt um die Auslegung des geschriebenen Wortes - die Leidenschaft eines jeden Juristen.

Wer jetzt wirklich Recht hatte, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Weil aber immer mal wieder Fragen gestellt werden, wo denn genau festgelegt ist, wie ein Rad laut UCI zu sein hat, möchte ich heute zwei Links zur Verfügung stellen.

Wie ein Rad aufgebaut und ausgestattet sein muss, steht im Regelwerk der UCI. Dort, im Allgemeinen Teil, findet sich ab Artikel 1.3.001 das technische Reglement, dem für alle Diszilpinen des Radsports Normen festgehalten sind.

Der Link zum Reglement:

http://www.uci.ch/Modules/BUILTIN/getObject.asp?MenuId=MTkzNg&ObjTypeCode=FILE&type=FILE&id=34033&LangId=1

Ergänzende Informationen hierzu werden ebenfalls bereitgestellt - ausnahmsweise gibt es diese Informationen sogar auf Deutsch:

http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=verwaltung/reglements/2010-03_technische-bestimmungen-fuer-rennraeder.pdf