FC Sion vs. UEFA 4:1, doch Sion verliert
Ein interessantes Urteil hat der CAS heute in Sachen FC Sion gegen die UEFA gefällt. Sage und schreibe 4 Anträge der UEFA wurden zurückgewiesen, lediglich einem Antrag wurde stattgegeben; dennoch hat der FC Sion in einer Gesamtbetrachtung das Verfahren verloren.
Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Der FC Sion hatte in der Qualifikation zur Europe League sechs Spieler eingesetzt, denen es an einer Spielberechtigung gemangelt haben soll. Im Anschluss disqualifizierte die UEFA den FC Sion aus dem laufenden Wettbewerb. Hiergegen wehrte sich der FC Sion mit allen rechtlichen Mitteln; im Ergebnis jetzt ohne Erfolg.
Im Laufe des Verfahren stellte die UEFA verschiedene Anträge. Unter anderem wollte die UEFA mit vier Anträgen festgestellt haben, dass das eigene Regelwerk und der von ihr beschlossene Wettbewerbsausschluss des FC Sion weder gegen Schweizer Recht verstoßen, noch einen Missbrauch der eigenen Monopolstellung darstellen. Mit diesen vier Anträgen scheiterte die UEFA. Der CAS war der Auffassung, dass die Anträge mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig sind.
Einzig bei der Frage nach der Wiedereingliederung des FC Sion aus der Europe League bekam die UEFA Recht. Der CAS bestätigte, dass eine Wiedereingliederung in den laufenden Wettbewerb nicht zu erfolgen hat. Doch genau dies hat kürzlich ein Kantonsgericht in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen veröffentlicht.
Da die Frage der Wiedereingliederung jedoch die wichtigste des Verfahrens war, kann man getrost von einem Sieg der UEFA trotz der vier verlorenen Anträge reden.
Der FC Sion hat bereits angekündigt gegen die Entscheidung vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. Mir stellt sich daher die Frage, weshalb Parteien überhaupt noch vor Sportgerichten streiten müssen, wenn das Ende eines Verfahrens schließlich doch vor staatlichen Gerichten landen. Aus Anwaltssicht mag jede Instanz natürlich Arbeit und damit Honorar bedeuten; ob das aber im Sinne des Sports ist, bleibt fraglich.