Tour du Droit: Streit um den Sattel (3)

Beim gestrigen Zeitfahren kam es zum Streit zwischen den Mannschaften Saxo Bank und Radioshack auf der einen, sowie den Kommissären der UCI auf der anderen Seite. Laut Auffassung der UCI seien die Sitzflächen der Sättel der Zeitfahrmaschinen beider Mannschaften nicht parallel zum Boden gewesen. Was folgte war ein Streit zwischen den Mannschaftsverantwortlichen mit den Funktionären, wie er besser vor Gericht nicht ausgetragen werden konnte: Man stritt um die Auslegung des geschriebenen Wortes - die Leidenschaft eines jeden Juristen.

Wer jetzt wirklich Recht hatte, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Weil aber immer mal wieder Fragen gestellt werden, wo denn genau festgelegt ist, wie ein Rad laut UCI zu sein hat, möchte ich heute zwei Links zur Verfügung stellen.

Wie ein Rad aufgebaut und ausgestattet sein muss, steht im Regelwerk der UCI. Dort, im Allgemeinen Teil, findet sich ab Artikel 1.3.001 das technische Reglement, dem für alle Diszilpinen des Radsports Normen festgehalten sind.

Der Link zum Reglement:

http://www.uci.ch/Modules/BUILTIN/getObject.asp?MenuId=MTkzNg&ObjTypeCode=FILE&type=FILE&id=34033&LangId=1

Ergänzende Informationen hierzu werden ebenfalls bereitgestellt - ausnahmsweise gibt es diese Informationen sogar auf Deutsch:

http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=verwaltung/reglements/2010-03_technische-bestimmungen-fuer-rennraeder.pdf

  

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