Versicherungen für Sportvereine - Teil 2
Im zweiten Teil der kleinen Serie über Versicherungen für Sportvereine, möchte ich eine Versicherung vorstellen, die weitestgehend unbekannt ist: Die Vertrauensschadenversicherung.
Was genau hinter dieser Versicherung steht, wird selbst nach dem Durchlesen der Beschreibung in den Versicherungsbedingungen noch nicht recht klar. Dort steht: “Der Versicherer ersetzt den versicherten Personen diejenigen Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung verursacht werden.”
Vertrauenspersonen sind Vereinsmitglieder, denen bestimmte Ämter im Verein überlassen wurden: Vorstände, Abteilungsleiter, Trainer, etc.. Nicht selten kommt es dazu, dass einem Verein durch Handlungen dieser Personen Schäden entstehen, die nicht von einer Haftpflichtversicherung (wie z.B. beim Verkehrsunfall mit dem Vereinsbus) abgedeckt werden. Der im Vereinsfall sicherlich häufigste Fall sind Veruntreuungen von Vereinsgeldern.
Fügt nunmehr eine solche Vertrauensperson dem Verein einen Schaden zu, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, dann hat der Verein unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diesen Schaden von der Vertrauensschadenversicherung ersetzt zu bekommen. Damit entgeht der Verein der Situation, dass die Vertrauensperson aufgrund von Mittellosigkeit den Schaden selbst ersetzt.
Die Versicherungsleistungen decken übrigens sogar den Fall ab, in dem Gegenstände aus der Obhut einer Vertrauensperson gestohlen werden. Auch dies ist in der Lebenswirklichkeit der Vereine keine Seltenheit.
In aller Regel beschränkt sich die Vertrauensschadenversicherung pro Fall auf eine Summe von nicht mehr als ca. 13.000 EUR.