Versicherungen für Sportvereine - Teil 1

Sportvereine sind in aller Regel Mitglied eines Regional- oder Landessportbundes. Verbunden mit dieser Mitgliedschaft ist immer ein Versicherungspaket, dass es  - positiv gesehen - in sich hat. Die Sportbünde in Deutschland schließen nämlich zu unglaublich günstigen Konditionen mit verschiedenen Versicherern diverse Schutzpakete ab. In der Regeln sind dies: Unfall-, Haftpflicht-, Vermögensschaden-Haftpflicht-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. In den nächsten Wochen werden die Versicherungsleistungen, über die oft Unklarheit herrscht, genauer darstellen und beginnen mit der Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung für Verein umfasst in aller Regel 6 juristische Bereiche:

Schadensersatz-Rechtsschutz: Hiervon umfasst ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Beispiel: Eigentum des Vereins wird von Dritten beschädigt. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Schädigers sind durch die Versicherung abgedeckt.

Straf-Rechtsschutz: Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung des Vereins oder seiner Mitglieder im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Beispiel: Ein Vereinsmitglied wird im Vereinsfahrzeug “geblitzt”. Hier greift die Deckung der Versicherung.

Arbeits-Rechtschutz: Soweit kein Zusammenhang mit Berufssport vorliegt, gewährt die Vereinsrechtsschutz auch Deckung in allen Verfahren des Arbeitsrechts. Beispiel: Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Vereins wird gekündigt.

Sozialgerichts-Rechtsschutz: Dieser Rechtsschutz ist für Vereine von eher geringerer Bedeutung.

Vertrags-Rechtsschutz: Wahrscheinlich für Vereine der wichtigste Bereich der Rechtsschutzversicherung ist der Vertrags-Rechtsschutz. Gegenstand der Deckung ist die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen. Beispiel: Ein Sponsor zahlt trotz Vereinbarung seine Sponsoringleistungen nicht; die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko einer klageweise Geltendmachung.

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Tritt der Verein als Vermieter, Verpächter, Mieter oder Pächter auf, so gibt es auch für diesen Fall die passende Rechtsschutzversicherung. Beispiel: Der Verein richtet eine Veranstaltung in einer angemieteten Halle aus und wird anschließend wegen angeblicher Schäden vom Vermieter rechtlich in Anspruch genommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versicherung über die Zwangsmitgliedschaft im Sportbund für Vereine eine tolle Sache ist. Leider nicht umfasst von einer Rechtsschutzversicherung ist die Geltendmachung von offenen Mitgliedsbeiträgen und von Unterlassungsansprüchen sowie deren Abwehr.

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